AGB

Bedingungen

Flughafentaxi Wien Boss erbringt Leistungen auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen, Leistungsbeschreibung und Preisliste. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Flughafentaxi Wien Boss ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Flughafentaxi Wien Boss. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung durch Flughafentaxi Wien Boss zustande.

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Wiener Flughafenfahrer oder subsidiär nach den schriftlichen Angebot von Wiener Flughafenfahrer. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich aus diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Wiener Flughafenfahrer oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Wiener Flughafenfahrer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Wiener Flughafenfahrer den vollen Fahrpreis einschließlich des Fixpreis oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.

2. Abholung am Flughafen (Flughafentaxi Wien Boss)

Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist dem Wiener Flughafenfahrer unverzüglich mitzuteilen. Der durch die unterlassene unverzügliche Anzeige entstehende Schaden geht zu Lasten des Käufers. Der Chauffeur von Wiener Flughafenfahrer steht Ihnen zur vereinbarten Abholzeit am entsprechenden Treffpunkt im Flughafenterminal oder an einem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt mit Namensschild oder Firmenlogo zur Verfügung (frühere oder spätere Verfügbarkeit muss bei der Buchung angegeben werden). und wartet bis zu 60 Minuten ohne Aufpreis. Die Telefonnummer, unter der der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist auf der Website aufgeführt. Sollte nach 60 Minuten Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder Kunden hergestellt werden, kehrt der Chauffeur ohne den Fahrgast nach Wien zurück. Dann gilt die Leistung des Wiener Flughafenfahrer als erbracht und der volle Preis ist zur Zahlung fällig. Zusätzliche Wartezeiten auf Wunsch des Kunden werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

3. Preise

Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbart und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und Mietzeit. Darüber hinausgehende Zeiten und Entfernungen werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Wiener Flughafenfahrer oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalen Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

4. Zahlungsbestimmungen

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Wiener Flughafenfahrer oder subsidiär nach den schriftlichen Angebot von Wiener Flughafenfahrer. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich aus diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Wiener Flughafenfahrer oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Wiener Flughafenfahrer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Wiener Flughafenfahrer den vollen Fahrpreis einschließlich des Fixpreis oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.

5. Stornierungen und Rücktritt

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von Wiener Flughafenfahrer schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtszeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Wiener Flughafenfahrer an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet Wiener Flughafenfahrer einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:

  • * 50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden
  • * 80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
  • * 100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.

Aufwendungen berechnet Wiener Flughafenfahrer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, das Wiener Flughafenfahrer gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Wiener Flughafenfahrer behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.

6. Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde teilt Wiener Flughafenfahrer unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-) Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von Wiener Flughafenfahrer nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:

  • * die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oderzu behindern
  • * keine Schäden hervorzurufen
  • * nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
  • * das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
  • * die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern.

Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist Wiener Flughafenfahrer berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber Wiener Flughafenfahrer auf Schadensersatz.

7. Haftung von Wiener Flughafenfahrer

Wiener Flughafenfahrer haftet dem Kunden auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Wiener Flughafenfahrer, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung von Wiener Flughafenfahrer auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt.

Wiener Flughafenfahrer haftet für keine Ersatz- oder Zusatzkosten, falls der Fahrgast nicht abgeholt wird, dies gilt sowohl für Abholungen zum Flughafen als auch für Abholungen vom Flughafen. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtverletzung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Wiener Flughafenfahrer haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von Wiener Flughafenfahrer verschuldet wurden. Dazu zählt z.B. Verspätungen / Verzögerungen verursacht durch:

  • * Verkehrsstaus, Straßensperrungen
  • * Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
  • * schlechte Witterung.

Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt Wiener Flughafenfahrer gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.

8. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Wiener Flughafenfahrer oder subsidiär nach den schriftlichen Angebot von Wiener Flughafenfahrer. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich aus diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Wiener Flughafenfahrer oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Wiener Flughafenfahrer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Wiener Flughafenfahrer den vollen Fahrpreis einschließlich des Fixpreis oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.

9. Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Technische Störungen

Eventuelle technische Störungen auf dem Webportal werden, so rasch wie möglich, durch den AN behoben. Der AN übernimmt auch keine Haftung für die Zeit, in der Störungen anwesend waren.

11. Sonstiges

Mündliche uns sonstige Vereinbarungen, direkt zwischen AG und dem Chauffeur, ohne das der AN darüber informiert wurde, sind strengstens untersagt. Falls solche Vereinbarungen jedoch stattfinden, übernimmt der AN keine Haftung für weitere Ereignisse. In diesem Fall, gelten die obigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

11.1. Gerichtsstand und Bedingungen

Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben andere von der Wirksamkeit unberührt. Für nicht beschriebene Bedingungen, treten die örtlichen Gesetzesbestimmungen in Kraft. Sofern nicht anderes Vereinbart, ist der Gerichtsstand Wien.